
Das Ankörverfahren in der
Zuchtgemeinschaft für Eurasier (ZG)
von Gisela Aach
(Vervielfältigungen, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Autors)
Um im Dachverband VDH Rassehunde züchten zu können, müssen Rüde und Hündin angekört sein, bevor sie zur Zucht zugelassen werden.
Im Hundealter von 12-13 Monaten werden dem Besitzer von der "Röntgenstelle" die notwendigen Unterlagen zugesandt, mit denen die veterinärmedizinischen Untersuchungen des Junghundes durchgeführt werden können (Untersuchung auf: Hüftgelenksdysplasie, Patellaluxation, Augenerkrankungen, u.a. Ab Juli 2005 wurde die Feststellung des TLI-Wertes vom Zuchtausschuss für zunächst 4 Jahre zur Pflichtuntersuchung gemacht). Diese Untersuchungsergebnisse reicht der Besitzer dem Verein ein.
Nach Eingang dieser gut auswertbaren Unterlagen, die von einem vom Verein bestellten Auswerter für alle Tiere der ZG ausgewertet werden, wird die Röntgenkaution zurückgezahlt. Wenn Hündin/Rüde nun geröntgt ist, sollte der Besitzer mit seinem regionalen Zuchtwart (siehe Kontakte) Verbindung aufnehmen. Dieser hilft ihm folgendermaßen weiter:
Er berät den Eurasierbesitzer in allen Fragen über evt. Zuchtabsichten und kann ihm das notwendige Ankörverfahren detailliert erläutern. Er ist über das Röntgenergebnis der Tiere sicher auch schon informiert und kann über die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Zuchtzulassung informieren. Außerdem kann er die notwendige Datenaufnahme des Hundes (Vermessen, Fragen zum Äußeren und zum Verhalten Ihres Hundes) vorbereitend durchführen und so die Arbeit der Körmeisters unterstützen. In jedem Fall muss der Eurasier zur Körung einem Körmeister der ZG vorgestellt werden, der im Rahmen der Körung eine ausführliche Begutachtung des Hundes vornimmt.
Die Teilnahme des Besitzers einer Eurasierhündin an einem Züchtergespräch ist Voraussetzung zur Körung, d.h. zur Zuchtzulassung, (wie tierärztliche Untersuchung, Zuchttauglichkeitsprüfung, etc.), bei den Rüdenbesitzern ist die Teilnahme wünschenswert. Die Übergangsfrist für bereits länger gekörte Hündinnen endet Ende 2006.
Die gesamten Körunterlagen mit einigen guten Bildern Ihres Hundes (im Stand und Kopfbild vgl. Zuchtordnung), die der Besitzer zur Verfügung stellen muß, und die Röntgenauswertung werden an unseren Hauptzuchtwart geschickt. Auf Grund der tierärztlichen Untersuchungen, der Datenaufnahme, der Beurteilung durch einen Körmeister und der eigenen Kenntnis der Tiere entscheidet der Hauptzuchtwart über die Ankörung und teilt dies mit oder informiert den Besitzer auf dessen telefonische Anfrage hin.
Wichtig!
Auch wenn Sie als Eurasierbesitzer nicht die Absicht haben zu züchten, oder mit der Entscheidung noch etwas warten wollen - für die Zuchtleitung ZG sind Datenaufnahme und Röntgenauswertung zur Zuchtkontrolle sehr, sehr wichtig. Nur durch diese Überprüfung erfahren wir, ob wir gute, gesunde Hunde züchten und was in der Zucht ggf. geändert oder verbessert werden muss. Hier bittet die Zuchtgemeinschaft um die Mithilfe aller verantwortungsvollen Eurasierbesitzer.
Zuchtgemeinschaft für Eurasier e.V. : http://www.eurasier-online.de